Nach einem Verkehrsunfall ist es entscheidend, sofort einen erfahrenen und unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Schadensansprüche vollständig gegenüber der Versicherung durchgesetzt werden. Kfz Gutachter NAD Hamburg bietet Ihnen eine schnelle, professionelle und umfassende Gutachtenerstellung, die alle relevanten Schäden an Ihrem Fahrzeug dokumentiert.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Begutachtung Ihres Fahrzeugs. Innerhalb von 24 Stunden nach der Besichtigung erhalten Sie ein vollständiges Gutachten. Falls ein Totalschaden festgestellt wird, dauert die Fertigstellung des Gutachtens zwei bis drei Tage, da wir Angebote für den Restwert des Fahrzeugs über eine Restwertbörse einholen müssen.
Laut § 249 Abs. 1 BGB sind Sie als Unfallgeschädigter so zu stellen, als hätte der Schaden nie stattgefunden. Das bedeutet, die Versicherung des Unfallverursachers muss alle entstandenen Kosten vollständig übernehmen.
Die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, einen eigenen Gutachter zu beauftragen, der im Interesse der Versicherung arbeitet, um die Entschädigungsbeträge zu minimieren. Kfz Gutachter NAD Hamburg sorgt als unabhängiger Sachverständiger dafür, dass alle Schäden ordnungsgemäß dokumentiert werden, sodass Sie die maximale Entschädigung erhalten.
Damit wir Ihr Gutachten schnell und präzise erstellen können, benötigen wir folgende Informationen:
Fahrzeugschein: Für die Fahrzeugdaten.
Unfalldetails: Ort, Datum und Kennzeichen des Unfallgegners.
Personendaten: Namen der beteiligten Fahrer und Zeugen, falls vorhanden.
Unser Haftpflichtgutachten umfasst alle wichtigen Schadenspositionen, wie:
Sollte ein Totalschaden vorliegen, ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert und kalkulieren die Reparaturkosten. Hierbei beachten wir die 130-Prozent-Grenze des BGH, die es erlaubt, Fahrzeuge auch dann zu reparieren, wenn die Reparaturkosten bis zu 30 % über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
Reparaturkosten: 8.000 €
Restwert: 5.000 €
In diesem Fall rechnet die Versicherung zunächst auf Totalschadenbasis ab und zahlt Ihnen 5.000 €. Wenn Sie das Fahrzeug jedoch weiter nutzen (mindestens sechs Monate) und es verkehrssicher ist, haben Sie Anspruch auf eine Nachzahlung von 3.000 €. Wichtig: Diese Nachzahlung wird nicht automatisch von der Versicherung angeboten – Sie müssen sie aktiv einfordern!
Falls Sie das Fahrzeug bereits reparieren lassen, bevor die sechs Monate verstrichen sind, und eine Reparaturrechnung vorlegen, haben Sie ebenfalls Anspruch auf die vollständige Erstattung der Reparaturkosten.
Verbringungskosten fallen an, wenn Ihr Fahrzeug für Reparaturen in eine externe Werkstatt gebracht wird. Diese Kosten sowie die UPE-Aufschläge (Unkostenpauschalen für Ersatzteile) sind gemäß § 249 BGB erstattungsfähig. Trotzdem versuchen viele Versicherungen, diese Kosten zu kürzen. Kfz Gutachter NAD Hamburg setzt sich für Ihre Rechte ein und sorgt dafür, dass solche Kürzungen erfolgreich zurückgewiesen werden.
Versicherungen versuchen häufig, durch unrechtmäßige Kürzungen ihre Kosten zu senken. Mit einem unabhängigen Gutachten von Kfz Gutachter NAD Hamburg stellen Sie sicher, dass Sie Ihre volle Entschädigung erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin, um Ihre Ansprüche zu sichern!
|
|
|