NAD Gutachter Leistungen
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Unabhängiger Kfz-Gutachter in Hamburg – Professionelle Haftpflichtschadengutachten

Ihr Experte für Kfz-Gutachten aus Hamburg rät: Bei einem Kfz-Haftpflichtschaden ist es entscheidend, Beweise sorgfältig zu sichern und unverzüglich ein Gutachten erstellen zu lassen. Fehler in diesem Prozess können später teuer werden. Vertrauen Sie daher auf unsere Expertise bei der Erstellung von Haftpflichtschadengutachten, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte umfassend gewahrt bleiben.

 

Inhalt eines Haftpflichtschadengutachtens

Ein Kfz-Gutachten besteht aus verschiedenen wichtigen Teilen, die alle dazu dienen, den entstandenen Schaden am Fahrzeug genau zu dokumentieren und die Grundlage für eine faire Schadensregulierung zu schaffen. Hier sind die wesentlichen Bestandteile eines professionellen Gutachtens:

 

Fahrzeugbewertung

  • Fahrzeugdaten: Erfassung aller relevanten Daten des Fahrzeugs, wie Fabrikat, Modell, Baujahr, Kilometerstand und Sonderausstattung. Diese Daten sind entscheidend, um den Wiederbeschaffungswert und die Wertminderung korrekt zu bestimmen.

    Allgemeinzustand: Der Gutachter beurteilt den Zustand des Fahrzeugs vor dem Unfall, um die Wertminderung genau berechnen zu können.

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Schadenfeststellung

  • Schadenbeschreibung: Detaillierte Auflistung aller sichtbaren und vermuteten Schäden. Jeder Schaden wird genau dokumentiert, inklusive der betroffenen Fahrzeugteile und der erforderlichen Reparaturmaßnahmen.

    Schadensumfang: Der Gutachter stellt den vollständigen Umfang der notwendigen Reparaturen fest und prüft, ob eine Notreparatur sinnvoll ist.

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Kalkulation der Reparaturkosten

  • Reparaturkosten: Auf Grundlage der festgestellten Schäden werden die Reparaturkosten detailliert berechnet. Dies umfasst sowohl die Materialkosten für Ersatzteile als auch die Arbeitskosten in der Werkstatt.

    Mehrwertsteuer: Die Kalkulation enthält die Netto-Reparaturkosten und die entsprechende Mehrwertsteuer, die bei der Abrechnung anfallen.

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Wertminderung und Wiederbeschaffungswert

  • Wertminderung: Die Wertminderung wird berechnet, um den Verlust zu ermitteln, der durch den Schaden selbst nach einer Reparatur entsteht. Dies ist der Betrag, um den der Verkaufspreis des Fahrzeugs durch den Unfallschaden gemindert wird.

    Wiederbeschaffungswert: Der Wiederbeschaffungswert gibt an, wie viel es kosten würde, ein gleichwertiges Fahrzeug am Markt zu erwerben. Dieser Wert ist für die Schadensregulierung von zentraler Bedeutung.

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Nutzungsausfall und Mietwagenkosten

  • Nutzungsausfallentschädigung: Wird berechnet, wenn das Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht nutzbar ist. Diese Entschädigung orientiert sich an der Mietwagenklasse des Fahrzeugs und der Dauer der Reparatur.

    Mietwagenklasse: Entsprechend der Fahrzeugkategorie wird eine Klasse für den Mietwagen festgelegt, die während der Reparaturzeit genutzt werden kann.

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Besondere Hinweise und Bedingungen

  • Restwert: Falls relevant, wird auch der Restwert des Fahrzeugs nach dem Schaden ermittelt, um die Optionen für eine wirtschaftliche Reparatur oder einen Totalschaden abzuwägen.

    Beilackierung und Farbtonangleich: Der Gutachter prüft, ob eine Beilackierung notwendig ist, um Farbunterschiede nach der Reparatur zu vermeiden.

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Weitere wichtige Informationen für Unfallopfer

Viele Unfallopfer sind sich nicht bewusst, welche Rechte sie nach einem Unfall haben, und machen daher oft Fehler, die ihre Ansprüche gefährden können. Hier sind einige entscheidende Punkte, die Sie beachten sollten:

  • Keine Pflicht zur Information der eigenen Versicherung: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sind, müssen Sie Ihre eigene Versicherung nicht informieren. Stattdessen erfolgt die Schadensregulierung über die Versicherung des Unfallverursachers.

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    Freie Wahl von Gutachter, Werkstatt und Anwalt: Sie haben das Recht, alle Beteiligten am Reparaturprozess selbst zu wählen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
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    Kostenübernahme laut § 249 BGB: Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall stehen, sind erstattungsfähig, wenn Sie unverschuldet sind. Dazu gehören:
    • Abschleppkosten: Wenn Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, werden diese Kosten übernommen.

      Rechtsanwaltskosten: Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, können Sie einen Anwalt hinzuziehen, dessen Kosten ebenfalls erstattet werden.

      Kosten für den Ausbau von Bauteilen: Diese Kosten sind erstattungsfähig, wenn für das Gutachten Bauteile demontiert werden müssen.

      Schmerzensgeld: Sollten Sie durch den Unfall verletzt worden sein und ärztliche Hilfe benötigen, steht Ihnen Schmerzensgeld zu.

      Krankheitsbedingte Ausfälle: Wenn Sie infolge des Unfalls nicht mehr arbeiten können, haben Sie Anspruch auf Lohnersatzleistungen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  1. Muss ich die eigene Versicherung informieren, wenn ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt bin?
    Nein, bei einem unverschuldeten Unfall erfolgt die Schadensregulierung über die Versicherung des Unfallverursachers.

  2.  

     

    Wer trägt die Kosten für den Gutachter?
    Die Kosten für den Gutachter werden von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen, wenn Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt sind.
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    Was passiert, wenn versteckte Schäden entdeckt werden?
    Falls bei der Reparatur weitere Schäden entdeckt werden, die im Gutachten nicht erfasst wurden, muss die Werkstatt dies dem Gutachter melden. Das Gutachten wird dann entsprechend ergänzt.
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    Was ist die Wertminderung und wie wird sie berechnet?
    Die Wertminderung ist der Betrag, um den der Wert Ihres Fahrzeugs nach der Reparatur durch den Unfall gemindert wird. Sie wird unter Berücksichtigung von Fahrzeugalter, Laufleistung und Zustand vor dem Unfall berechnet.
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    Was ist der Wiederbeschaffungswert?
    Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie benötigen, um ein vergleichbares Fahrzeug am Markt zu erwerben. Er wird anhand des Marktwertes vor dem Unfall bestimmt.
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    Was versteht man unter Nutzungsausfallentschädigung?
    Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzbar ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Nutzungsausfall. Diese wird für jeden Tag berechnet, an dem das Fahrzeug nicht verfügbar ist.
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    Was passiert, wenn mein Fahrzeug ein Totalschaden ist?
    Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall wird der Restwert des Fahrzeugs ermittelt und die Differenz zum Wiederbeschaffungswert erstattet.
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    Was ist der Restwert eines Fahrzeugs?
    Der Restwert ist der Betrag, den Ihr beschädigtes Fahrzeug nach dem Unfall noch wert ist. Dieser Wert wird oft durch den Verkauf an einen Restwertaufkäufer ermittelt.
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    Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
    Die Erstellung eines Gutachtens kann je nach Umfang des Schadens und der Verfügbarkeit von Terminen einige Tage bis Wochen dauern.
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    Kann ich das Gutachten vor Gericht verwenden?
    Ja, ein professionell erstelltes Kfz-Gutachten kann vor Gericht als Beweismittel verwendet werden, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
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    Welche Dokumente werden für das Gutachten benötigt?
    Für das Gutachten werden in der Regel der Fahrzeugschein, der Führerschein, die Schadensanzeige und, wenn vorhanden, die Zulassungsbescheinigung benötigt.
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    Was ist eine Notreparatur und wann ist sie notwendig?
    Eine Notreparatur ist eine temporäre Maßnahme, um das Fahrzeug wieder fahrbereit zu machen, falls die endgültige Reparatur verzögert wird.
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    Was passiert, wenn ich nach dem Unfall nicht mehr arbeiten kann?
    Wenn Sie infolge des Unfalls arbeitsunfähig werden, haben Sie Anspruch auf Lohnersatzleistungen und eventuell auch auf Schmerzensgeld.
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    Kann ich meinen eigenen Gutachter wählen, auch wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen Gutachter vorschlägt?
    Ja, Sie haben das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen.
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    Wie wird der Wiederbeschaffungswert meines Fahrzeugs ermittelt?
    Der Wiederbeschaffungswert wird auf Basis des Marktwertes eines vergleichbaren Fahrzeugs vor dem Unfall ermittelt.
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    Kann ich das Gutachten auch nachträglich anpassen lassen?
    Ja, wenn nach der Erstellung des Gutachtens neue Schäden oder Kosten entdeckt werden, kann das Gutachten angepasst werden.
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    Welche Kosten sind zusätzlich zur Reparatur erstattungsfähig?
    Zusätzlich zur Reparatur sind Kosten für Abschleppen, Mietwagen, Rechtsanwalt, und eventuell Schmerzensgeld erstattungsfähig.
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    Was versteht man unter einer Mietwagenklasse?
    Die Mietwagenklasse bestimmt, welche Fahrzeugkategorie Ihnen während der Reparatur Ihres Fahrzeugs als Ersatz zur Verfügung gestellt wird. 
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  20. Wie wird die Nutzungsausfallentschädigung berechnet?
    Die Nutzungsausfallentschädigung wird basierend auf der Dauer berechnet, in der Ihr Fahrzeug aufgrund des Unfalls nicht nutzbar ist. Der Entschädigungsbetrag orientiert sich dabei an der Fahrzeugkategorie (Mietwagenklasse) und wird für jeden Tag gezahlt, an dem das Fahrzeug nicht zur Verfügung steht. In der Regel entspricht dieser Betrag dem durchschnittlichen Mietpreis für ein vergleichbares Fahrzeug pro Tag.

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    Was bedeutet es, wenn mein Fahrzeug als „wirtschaftlicher Totalschaden“ eingestuft wird?
    Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In diesem Fall ist es aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoller, das Fahrzeug nicht zu reparieren, sondern den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts als Entschädigung zu erhalten.
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Weitere wichtige Informationen für Unfallopfer

Ihre Rechte bei einem unverschuldeten Unfall

Unabhängige Auswahl von Gutachter, Werkstatt und Anwalt:
Sie sind nicht verpflichtet, die von der Versicherung des Unfallverursachers vorgeschlagenen Dienstleister zu nutzen. Sie können einen unabhängigen Gutachter, eine Werkstatt Ihrer Wahl und einen Anwalt, der Ihre Interessen vertritt, frei auswählen.

 

Umfang der Erstattung gemäß § 249 BGB:
Der Grundsatz der Naturalrestitution gemäß § 249 BGB besagt, dass der Zustand vor dem Unfall wiederhergestellt werden muss. Das bedeutet, dass alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehen, erstattet werden müssen. Dazu gehören:

  • Reparaturkosten: Alle Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs.

    Nebenkosten: Kosten für Abschleppen, Mietwagen und auch Kosten für notwendige Maßnahmen wie den Ausbau von Fahrzeugteilen, um den Schaden zu begutachten.

    Rechtsanwaltskosten: Wenn Sie einen Anwalt benötigen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen, werden auch diese Kosten übernommen.

    Schmerzensgeld: Falls Sie verletzt wurden, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld.

    Lohnersatz: Wenn Sie aufgrund des Unfalls arbeitsunfähig sind, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Verdienstausfall.

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Häufige Fehler vermeiden

Viele Unfallopfer machen den Fehler, direkt nach dem Unfall die eigene Versicherung zu informieren, oder akzeptieren den ersten Vorschlag der gegnerischen Versicherung. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich nicht zu früh auf eine Abwicklung einlassen, die für Sie nachteilig sein könnte.

 

Zusammenfassung

Ein Kfz-Haftpflichtschadengutachten ist unerlässlich, um den entstandenen Schaden genau zu dokumentieren und eine faire Schadensregulierung sicherzustellen. Es ist wichtig, alle relevanten Daten des Fahrzeugs festzuhalten, den Schaden vollständig zu erfassen und die Reparaturkosten korrekt zu kalkulieren. Zudem sollten Sie Ihre Rechte als Unfallopfer kennen, insbesondere in Bezug auf die Erstattung aller Kosten, die durch den Unfall entstanden sind. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche vollständig gewahrt bleiben.

Die Bedeutung eines unabhängigen Gutachters:

Als unabhängiger Kfz-Gutachter sind wir Ihr verlässlicher Partner, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bei der Schadensregulierung uneingeschränkt gewahrt bleiben. Unabhängig von Versicherungsinteressen bewerten wir Ihre Situation objektiv und dokumentieren alle Schäden gründlich, sodass Sie die faire Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

 

Erfahrung und Kompetenz – Ihr Vorteil:

Unsere langjährige Erfahrung und spezialisierte Expertise im Bereich der Kfz-Haftpflichtschadengutachten ermöglichen es uns, auch komplexe Schadensfälle präzise zu analysieren. Wir bieten Ihnen die bestmögliche Unterstützung, damit Sie sicher durch den gesamten Prozess der Schadensregulierung geführt werden.

 

Rund um die Uhr für Sie da:

Ein Unfall kann jederzeit passieren, und wir sind darauf vorbereitet. Während unserer Geschäftszeiten können Sie uns jederzeit unter 0800 200 20 85 anrufen. Darüber hinaus sind wir rund um die Uhr über WhatsApp unter 0177 1982000 erreichbar – bitte schreiben Sie uns zuerst, bevor Sie anrufen, damit wir Ihnen schnell und effizient helfen können.

 

Vertrauen Sie auf Expertise – Jetzt Kontakt aufnehmen:

Lassen Sie nichts dem Zufall überlassen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, beantworten alle Ihre Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Rechte in vollem Umfang geschützt werden. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Sie keine Nachteile erleiden.

 

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