Bei einem unverschuldeten Unfall, werden die Kosten von der Versicherung des Unfallverursachers getragen. Dennoch – Ärger wie auch Unsicherheit lassen sich oftmals kaum vermeiden, auch wenn die Situation eigentlich eindeutig ist. Hier können wir Ihnen helfen, durch ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – und das ist wichtig! Es gibt Situationen, in denen die Versicherung die Gutachterkosten nicht bezahlt, wie z. B. bei sogenannten Bagatellschäden. Bei Bagatellschäden sollte der Geschädigte in der Regel keinen Gutachter beauftragen, weil die Gutachterkosten im Verhältnis zum Schaden zu hoch sind. Die Haftpflichtversicherer berufen sich dann oft darauf, dass der Geschädigte gegen seine Schadenminderungspflicht verstoßen hat und zahlen die Gutachterkosten nicht – dies gilt in der Regel für Schäden bis 900 Euro-.
In einem kostenlosen Beratungsgespräch klären wir bereits im Vorfeld ab, ob solch ein Bagatellschaden vorliegt. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite und müssen keine böse Überraschungen fürchten.
Rufen Sie uns jetzt kostenlos an – Tel. 0800 200 20 85
Beratungszentrum für Verkehrsunfall Geschädigte.
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