Bei einem Unfallschaden haben Geschädigte das Recht, sich einen Kfz-Sachverständigen ihrer Wahl zu suchen. Dieser Sachverständige erstellt dann ein Gutachten, das unter den Schaden an Ihrem Fahrzeug detailliert beschreibt. Die Kosten für die Reparatur werden ermittelt. Die Kfz-Werkstatt, die das Fahrzeug repariert, bekommt eine Kopie vom Gutachten. In der Regel übernimmt der Gutachter auch alle weiteren Schritte, damit der Schaden mit der gegnerischen Versicherung schnellstmöglich reguliert wird. Der Geschädigte muss nicht in Vorkasse treten. Der Gutachter wird von der gegnerischen Versicherung bezahlt.
Häufig versuchen gegnerische Versicherungen nach einem Autounfall einen eigenen Kfz-Gutachter zum Unfallgeschädigten zu schicken. Das Versprechen der Versicherung ist: Wir kümmern uns um alles. Um jedoch ein wirklich unabhängiges Kfz-Gutachten zu bekommen, ist es besser, nicht auf die Angebote der gegnerischen Versicherung einzugehen. Auf die-kfzgutachter.de finden Sie ein Liste mit unabhängigen
Neben Haftpflichtschaden bieten Kfz-Gutachter folgende Dienstleistungen:
Wertgutachten
Haftpflichtschaden-Gutachten
Kaskoschaden-Gutachten
Technische Gutachten
Beweissicherungsgutachten
Kaufberatung beim Fahrzeugkauf
Reparaturnachweise
Kurzgutachten
Schnelle Hilfe
Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug hatten. Wir helfen Ihnen gerne weiter und beraten Sie kostenlos zu allen offenen Fragen. Wenn Sie möchten, erstellen wir
für Sie ein unabhängiges Kfz-Gutachten. Wir kommen gerne zu Ihnen oder zu Ihrem Fahrzeug gefahren. Unser Sachverständigenbüro ist für Sie in Hamburg und im Umkreis von 150km unterwegs. Termine sind
in der Regel sehr kurzfristig möglich, damit der Schaden an Ihrem Fahrzeug schnellstmöglich reguliert werden kann.
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